Neue Schadenfreiheitsklassen 2012

Das Prinzip der Schadenfreiheitsklassen wird bereits durch den Namen angedeutet: Wer lange Unfallfrei fährt kann sein Fahrzeug günstiger versichern. Daran ändert sich auch nach der jüngsten Neuregelung der Schadenfreiheitsklassen 2012 nichts. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat in diesem Jahr eine überarbeitete Fassung als Empfehlung herausgegeben. Das Muster der neuen Rabattstufen verändert sich auf den ersten Blick in zwei elementaren Bereichen: Erstens in der Anzahl der Rabattstufen sowie zweitens durch die generell niedrigeren Prozentsätze.

Mehr Rabattstufen im System

Das neue System wurde bereits von zahlreichen Versicherungsgesellschaften eingeführt, allerdings wird die Empfehlung der GDV oft nur als Richtlinie ausgelegt. Generell gilt aber: Statt den bisher verwendeten 29 Schadenfreiheitsklassen steigt die Anzahl jetzt um zehn weitere Klassen. Das bringt Vorteile für langjährig sichere Autofahrer, die nun statt max. 30 % Beitragssatz auf bis zu 20 % sinken können. Überhaupt sind alle Prozentangaben deutlich niedriger, was jedoch nicht unbedingt „günstiger“ bedeutet. Der umgekehrte Fall dürfte häufiger sein, da die Haftpflicht-Versicherer in der Regel den Grundbetrag anheben – unterm Strich um rund ein Drittel.

Neue Klassen, vergleichbare Beiträge

Die Prozente der Schadenfreiheitsklassen beziehen sich direkt auf den Grundbetrag. Wird jener entsprechend angehoben, bleibt bei der Prämienberechnung kaum ein Unterschied zwischen den alten und neuen Werten. Wahrscheinlicher ist, dass die meisten Versicherungsnehmer eher eine leichte Erhöhung spüren dürften. Lediglich sehr hoch eingestufte Kfz-Besitzer bzw. Fahranfänger und dauerhaft unfallfreie Autofahrer (s.o.) profitieren. Wer bisher in die Maximalstufe M (245 %) eingestuft wurde, darf sich ab sofort über einen niedrigeren Prozentsatz von 135 % freuen. Bei Schadensfreiheitklasse 0 sinkt der Wert sogar von 230 auf 95 %. Damit lässt sich selbst bei einem höheren Basisbetrag leben. Wichtig: Das neue Schadenfreiheitsklassensystem gilt nur für Neukunden. Bestehende Verträge bleiben unverändert.

Neue Schadenfreiheitsklassen

Schadenfreiheits-klassen in der Haftpflicht

Alte Staffel (Beitragssätze in %)

Neue Staffel (Beitragssätze in %)

M 245 135
0 230 95
155 85
SF 1/2 140 75
SF 1  100 60
SF 2 85 55
SF 3 70 51
SF 4 60 48
SF 5 55 45
SF 6 55 43
SF 7 50 41
SF 8 50 39
SF 9 45 37
SF 10 45 36
SF 11 45 35
SF 12 40 33
SF 13 40 32
SF 14 40 31
SF 15 40 30
SF 16 35 30
SF 17 35 29
SF 18 35 28
SF 19, 20 35 27
SF 21 35 26
SF 22 30 26
SF 23, 24 30 25
SF 25 30 24
SF 26 - 24
SF 27, 28, 29 - 23
SF 30, 31, 32 - 22
SF 33, 34 - 21
SF 35 - 20
Quelle: GDV-Muster (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft)

Rabattretter entfällt

Eine Veränderung, die speziell Versicherungsnehmer mit einer guten Schadenfreiheitsklasse trifft, ist der künftige Verzicht auf den sogenannten "Rabattretter" im neuen System. In den vergangenen Jahren konnten Autofahrer damit nach einem Unfall ihren Prozentsatz behalten, obwohl sie in eine "schlechtere" Klasse gestuft wurden. Dieser Vorteil entfällt nun, sodass der Beitragssatz im Schadensfall durchweg ansteigt.

Im Übrigen sind die Kfz-Haftpflicht-Versicherer nicht gezwungen die neuen Schadenfreiheitsklassen zu übernehmen. Unabhängige Online-Vergleiche berücksichtigen diese individuellen Unterschiede aber und erleichtern so die Suche nach einem günstigen Angebot.

Versicherungsvergleich

Frage & Antworten

Konstantin fragte am 15.05.2013 um 19:15:12

Ich besetze litauishen Pass, arbeite und wohne in Deutschland und möchte ein Auto in Deutschland zulassen. Ich habe im Jahr 2000 in Litauen den Führerschein erworben. Seit Jahr 2005 hatte Kfz-Versicherung in Litauen ohne Unfälle. Wie werde ich bei einer Erstanmeldung in Deutschland eingestuft?

  1. Redaktion antwortete am 20.05.2013 um 15:32:49

    Da die Schadenfreiheitsklasse angibt, wie viele Jahre Sie bereits unfallfrei fahren, müssen Sie nur in unsere Tabelle schauen. Wenn Sie - wie Ihren Angaben zu entnehmen - seit 2005 ein Kfz unfallfrei auf sich angemeldet haben, müssten Sie in SF8 eingestuft werden.

Maik Fiebig fragte am 13.05.2013 um 16:30:21

Guten Abend, Sehr interessant hier etwas über neue Sfk zu lesen. Ich habe auch eine mir sehr wichtige frage für die Zukunft. Ich habe am 02.09.10 meinen Führerschein Pkw bestanden und wurde dann im März 2011 18jahre ,solange war ich im begleiteten fahren. Mit 18 Jahren habe ich dann ein Auto gekauft das auf meinen Vater angemeldet war, sodass meine Sfk ja nicht gesunken war in der zeit. Das Auto ist nun abgemeldet und verkauft. Ich habe allerdings 1 Punkt in Flensburg und meine Probezeit wurde bis 2014 verlängert. Ich würde gern wissen, wie ich einsteigen würde wenn ich mir jetzt ein Auto kaufen würde und es auf mich anmelden würde.

  1. Redaktion antwortete am 20.05.2013 um 15:38:09

    Durch die Teilnahme am begleiteten Fahren sinkt normalerweise die SF-Einstufung. Der Punkt in Flensburg spielt bei der Ermittlung der SF-Einstufung keine Rolle. Wichtig ist die unfallfreie Zeit. Wenn Sie einen Nachweis Ihres Vaters vorlegen, dass Sie seit dem Zeitpunkt x das auf ihn zugelassene Kfz gefahren haben, können Sie im SF-System niedriger eingestuft werden. Ansonsten würden Sie als Fahranfänger gelten, der sein erstes eigenes Kfz versichert, und mit SF0 einsteigen. Durch das begleitete Fahren können Sie aber - je nach Versicherung - auch in SF 1/2 einsteigen, was deutlich günstiger wird.

Heiko fragte am 31.03.2013 um 6:53:05

Hallo, fahre seid anfang an nur das Fahrzeug der Firma( auch Privatnutzrecht 1% Reglung) ( Also versicherung,Steuern usw alles von der Firma), unfallfrei bis jetzt, zählt dieses dann auch wenn ich mir mal ein eigenes Autoe zulegen will mit eigener Versicherung oder starte ich dann wie ein Fahranfänger. Würde mich halt mal Interessieren weil wen irgendwan mal Job weg ist, ist ja auch fahrzeug weg.

  1. Redaktion antwortete am 8.04.2013 um 12:46:56

    Bei einer Übernahme schadensfreier Jahre aus einem Arbeitsverhältnis verlangt jede Versicherung andere Nachweise. Am besten wäre es hier, im Voraus bei der gewünschten Versicherung anzufragen, welche Nachweise erbracht werden müssen. Die geforderten Nachweise müssen dann vom Arbeitgeber und dessen Kfz-Versicherer bestätigt werden.

kevin mook fragte am 7.12.2012 um 12:15:05

Habe seid 8 Jahre den Führerschein und fahre seitdem Auto.Wie werde ich bei einer erstanmeldung eingestuf

  1. Redaktion antwortete am 13.02.2013 um 15:46:43

    Bei der Schadenfreiheitsklasse kommt es auf die Anzahl der unfallfreien Jahre an. Bei acht unfallfreien Jahren sollten Sie in die SF8 eingestuft werden.

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